Was ist die EU-Konformitätserklärung?
Mit der Konformitätserklärung nach Anhang V erklärt der Hersteller in alleiniger Verantwortung, dass sein Produkt die grundlegenden Anforderungen des CRA (Anhang I) erfüllt. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und muss der Marktaufsicht auf Anfrage vorgelegt werden.
Was muss drinstehen?
Eindeutige Produktidentifikation (inkl. Version), Name und Anschrift des Herstellers, der Verweis auf die Verordnung (EU) 2024/2847, das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren, referenzierte Normen bzw. technische Spezifikationen sowie Ort, Datum und Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.
Der häufigste Fehler
Eine Erklärung „für das Produkt" statt für das konkrete Release: Firmware 2.4 und 3.1 können unterschiedliche Komponenten und Schwachstellen haben. KONFORMA erzeugt die Erklärung deshalb pro Release aus den Live-Daten, mit Entwurfs-Wasserzeichen, bis alle Pflichten erfüllt sind.