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Die 24-Stunden-Meldepflicht

Ab 11.09.2026: aktiv ausgenutzte Schwachstellen schnell an ENISA melden.

Was gilt ab September 2026?

Wird eine Schwachstelle in deinem Produkt aktiv ausgenutzt (oder tritt ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall auf), musst du innert 24 Stunden eine Frühwarnung an ENISA und das zuständige nationale CSIRT senden, auch für bereits ausgelieferte Bestandsprodukte.

Die Fristen-Kaskade

Frühwarnung innert 24 Stunden, ausführliche Meldung innert 72 Stunden, Abschlussmeldung innert 14 Tagen nach einem Fix bzw. einem Monat nach einem Vorfall. KONFORMA erkennt aktiv ausgenutzte Schwachstellen automatisch (via CISA-KEV) und legt einen vorbefüllten Entwurf an.

Wer meldet?

Die Meldung nimmst immer du als Hersteller vor. KONFORMA bereitet den Entwurf auf, sendet aber nichts in deinem Namen, die Freigabe und Verantwortung bleiben bei dir.

Setz es direkt um, statt es nur zu lesen.

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