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Die wichtigsten Fristen

Zwei Daten, die du dir merken musst.

11. September 2026

Beginn der Melde­pflicht: aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle sind an ENISA zu melden. Dafür brauchst du eine aktuelle SBOM und ein laufendes Schwachstellen-Monitoring.

11. Dezember 2027

Volle Anwendung: ab dann müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte alle Anforderungen erfüllen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Secure-by-Design.

Was das für dich heisst

Der Vorlauf ist kürzer, als er wirkt. Wer 2026 mit SBOM, Monitoring und Dokumentation beginnt, geht entspannt in 2027, und kann Abnehmern schon jetzt Konformität attestieren.

Setz es direkt um, statt es nur zu lesen.

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